Verwaltungsrecht, Dienstleistungen für Gemeinde, Bezirke und deren Mitarbeiter

Wir unterstützen Mandanten in Verwaltungsverfahren. Außerdem vertreten wir Gemeinden unter anderem in Verfahren über die Rechtmäßigkeit von Flächennutzungsplänen und in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten von Kommunalbeamten.

Wir leisten Rechtsbeistand für lokale Gebietskörperschaften, z.B. in Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans oder seiner Änderungen und in Fragen der Arbeitsverhältnisse von Beamten – wir haben Erfahrung mit Arbeitsverhältnissen von Beamten nach dem Gesetz Nr. 312/2002 Slg. über Beamte der lokalen Gebietskörperschaften. In diesen Verfahren vertreten wir die eine oder andere Partei (den Beamten oder seinen Arbeitgeber) in Verhandlungen mit der Gegenpartei und vor Gericht.

Für andere Mandanten – natürliche und juristische Personen – erbringen wir Rechtsdienstleistungen in Verwaltungsverfahren vor staatlichen und kommunalen Behörden, z.B. in Ordnungswidrigkeitsverfahren (z.B. Verkehrsdelikte), Bauverfahren, Verfahren vor dem Katasteramt (Grundbuchamt), Verfahren vor den Gewerbeämtern und ggf. vertreten wir Parteien in Verfahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

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In einem persönlichen 20-minütigen Gespräch schildern Sie uns Ihr Problem, wir stellen Ihnen mögliche Optionen für eine Zusammenarbeit vor, legen Ihnen unser Honorarangebot vor und vereinbaren, ob wir die Zusammenarbeit fortsetzen sollen oder nicht. Diese Beratung umfasst keine Rechtsberatung. Wenn Sie Interesse haben, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder über das Kontaktformular einen Termin. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um ein erstes Beratungsgespräch zu vereinbaren.

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