Honorar

Wir bieten unseren Mandanten Rechtsbeistand und unsere Dienstleistungen entsprechend ihren Bedürfnissen und den Besonderheiten ihres Falles an. Dies spiegelt sich immer in der Art und Weise wider, wie das Honorar vereinbart wird.

In der Regel wird die Höhe des Anwaltshonorars auf der Grundlage eines Stundensatzes festgelegt. Dieses Stundenhonorar basiert auf dem tatsächlichen Zeitaufwand des Anwalts, der für die betreffende Aufgabe aufgewendet wurde/wird.

Wir sind uns jedoch darüber im Klaren, dass die Mandanten im Voraus wissen müssen, wie viel sie für die anwaltlichen Dienstleistungen bezahlen werden. Daher erhalten sie von uns immer zumindest eine Schätzung des Zeitaufwands, bevor wir mit der Bearbeitung ihres Falls beginnen.  Dies erfordert eine erste Einschätzung des Falles durch uns, die in der Regel zu einem Vorschlag für mögliche Schritte zur Lösung der Angelegenheit und zu einem Honorarvorschlag führt.

In einigen Fällen, insbesondere wenn der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit im Voraus genau abgeschätzt werden kann, kann ein Pauschalhonorar, d. h. ein Festpreis für die im Rahmen eines bestimmten Falles erbrachten anwaltlichen Leistungen, vereinbart werden.

Wird ein vertragliches Honorar nicht im Voraus vereinbart, so richtet sich das Honorar nach der Höhe des so genannten außervertraglichen Honorars für Rechtsdienstleistungen, das in der Verordnung des Justizministeriums Nr. 177/1996 Slg. über die Honorare der Rechtsanwälte und die Vergütung der Rechtsanwälte für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen (Rechtsanwaltstarif) in der jeweils geltenden Fassung festgelegt ist.

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In einem persönlichen 20-minütigen Gespräch schildern Sie uns Ihr Problem, wir stellen Ihnen mögliche Optionen für eine Zusammenarbeit vor, legen Ihnen unser Honorarangebot vor und vereinbaren, ob wir die Zusammenarbeit fortsetzen sollen oder nicht. Diese Beratung umfasst keine Rechtsberatung. Wenn Sie Interesse haben, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder über das Kontaktformular einen Termin. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um ein erstes Beratungsgespräch zu vereinbaren.

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