Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Womit wir Ihnen helfen können:
Wir entwerfen für Sie als Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag, ein Werkvertrag, einen Dienstleistungsvertrag und andere arbeitsrechtliche Dokumente – Arbeitsordnung (Statut), interne Richtlinien. Gerne stehen wir Ihrer Personalabteilung als „Freund am Telefon“ zur Seite und unterstützen Sie rechtlich in allen arbeitsrechtlichen Fragen und Personalfragen.
Für Arbeitnehmer prüfen wir Arbeitsverträge und andere Dokumente. Und wir beraten Sie, welche Bedingungen akzeptabel sind und warum sie lieber einen anderen Arbeitgeber suchen sollten.
Wir machen Vorschläge, wie ein Arbeitsverhältnis am besten beendet werden kann. Wir verfassen eine Kündigung oder eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit sofortiger Wirkung. Und wir empfehlen, wann es am besten ist, das Arbeitsverhältnis durch Vereinbarung zu beenden. Wir beraten bei organisatorischen Änderungen am Arbeitsplatz und bei Abfindungszahlungen.
Wir helfen auch bei der Führung und Beilegung von Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis und vertreten in arbeitsrechtlichen Verfahren vor Gerichten.
Wir vertreten Sie im Gerichtsverfahren über die Gültigkeit einer Kündigung, einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit sofortiger Wirkung oder einer anderen Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wir unterstützen Sie auch in Verfahren wegen nicht gezahlter Löhne/Gehälter sowie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis.
Wir verfügen auch über umfangreiche Erfahrungen in den Arbeitsverhältnissen von Beamten nach dem Gesetz über Beamte der Gebietskörperschaften (Gemeinde, Bezirke) und vertreten diese in Verfahren vor den Gerichten, sowohl auf der Seite des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers.